seit dem 01. Juni 2013 müssem alle Warteschleifen kostenlos sein.
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Alle Warteschleifen müssen zu jedem Zeitpunkt des Gesprächs kostenlos sein, wenn der Anruf nicht zum Festpreis abgerechnet wird.
Dabei besteht für die Wartezeit vor Gesprächsannahme eine Ansagepflicht der voraussichtlichen Wartezeit, und es muss ein Hinweis erfolgen, ob die Warteschleife kostenfrei ist oder ob der Anruf zum Festpreis abgerechnet wird. Bei Verstößen entfällt die entgeltpflicht des Anrufers für den gesamten Anruf. Verstöße können mit bis zu 100.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Um die Regelung gesetzeskonform realisieren zu können, werden folgende Rufnummernbereiche bereitgestellt:
Festnetz | Mobilfunk* | |
---|---|---|
(0)1806 | 20 Ct./Anruf | Abrechnung erfolgt pro Anruf |
(0)1807 | 30 sek. frei; danach 14 Ct./Min | 30 sek. frei; danach erfolgt die Abrechnung pro Minute |
* es gelten die Preisobergrenzen gemäß § 66d Abs. 3 TKG